Das Befahren der Koloniewege ist nur für kurzzeitiges Be- und Entladen in dringenden Fällen gestattet und sollte die Ausnahme sein. Das Befahren ist nur im Ausnahmefall und im Schritttempo gestattet. Das Befahren des Weges ist in der Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und an Feiertagen nicht gestattet. Das Parken auf den Koloniewegen und auf den Parzellen von motorisierten Fahrzeugen ist grundsätzlich nicht gestattet. Der Schrankenschlüssel ist beim Abschnittsleiter erhältlich. Die Wege müssen ständig für die Feuerwehr befahrbar gehalten werden.
Für das Aufstellen von Containern und für große Anlieferungen siehe auch die Hinweise auf der Seite Müllentsorgung.