Dauerkleingartenanlage Sonnenschein-Lichterfelde e.V.
Aus dem Merkblatt über aktuelle Vereinsbeschlüsse sowie Auszüge aus dem aktuellen Unterpachtvertrag des Bezirksverbandes Steglitz e.V.
- Kleingärtnerische Nutzung
Die Fläche der Parzelle ist zu 1/3 mit Nutzpflanzen z.B. Obstbäumen, Obststräuchern, Gemüse, einjährige Blumen usw. zu bepflanzen. Die Rasenfläche der Parzelle sollte 1/3 der Gesamtparzellengröße nicht überschreiten - Versiegelung
Neben der Grundfläche der Laube dürfen höchstens 6% der verbleibenden Fläche versiegelt werden. - Parzellennummer
Die Nummer ist deutlich sichtbar an der Laube bzw. am Gartenzaun anzubringen. - Gartenteiche
Ein Teich darf 10 m2, höchstens 3% der Gartenfläche groß sein. - Bauanträge
Infos und Anträge für die Errichtung von Lauben, Abwassersammelgruben und Gewächshäuser (Grundfläche max. 12qm mit einer maximalen Höhe von 2,20 m ohne Zweckentfremdung) sind beim Vorstand und auf den Downloadseiten beim Bezirksverband der Kleingärtner Steglitz erhältlich. - Infos und Downloads beim Bezirksverband der Kleingärtner Steglitz
- Hecken zum Kolonieweg und Nachbarn
Ein Kleingarten ist eine private Nutzung öffentlichen Grüns! Daher ist die Höhe von 1,25 m nicht zu überschreiten. Die Hecke einer Außeneinfriedung darf bis zu 2,50 m hoch sein. Beim Heckenschnitt ist die Brutzeit der Vögel zu beachten. - Zäune
Die Zäune zum Nachbarn sind 1 m hoch, zum Kolonieweg höchstens 1,25 m - Rasenmähen, ruhestörende Tätigkeiten
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr gestattet. Samstags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18 Uhr. Sonn- und Feiertags nicht erlaubt - Mittagsruhe
Die Mittagsruhe ist täglich von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr einzuhalten - Radio, Bluetooth-Lautsprecher etc.
Die Lautstärke soll nicht über die Parzellengrenze hinausreichen. - Pools
Sofern nicht festinstallierte Pools mit entsprechenden Chemikalien befüllt sind, ist das Wasser über eine Entsorgungsfirma zu entsorgen. - Kolonieweg
Der Weg ist bis zur Wegesmitte unkrautfrei zu halten. Das Befahren des Weges ist in der Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und an Feiertagen nicht gestattet. Das Befahren ist nur im Ausnahmefall und im Schritttempo gestattet. Der Schrankenschlüssel ist beim Abschnittsleiter erhältlich. Die Wege müssen ständig für die Feuerwehr befahrbar gehalten werden. - Gartenabfälle
Die Gartenabfälle werden vorzugsweise auf dem eigenen Kompost beseitigt. Laubsäcke sind bei der BSR erhältlich. Das Verbrennen von Abfällen ist nicht erlaubt. - Jauchen
Das Ausbringen von Fäkalienjauchen ist untersagt. - Behördliche Anordnungen
Anordnungen, z.B. zur Rattenbekämpfung, Bekämpfung von Pflanzenschädlingen ist Folge zu leisten.
Kostenpflichtige Beschlüsse:
- Versammlungen
Die unentschuldigte Nichtteilnahme beträgt 100,00 € - Gemeinschaftsdienst
Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, an dem Gemeinschaftsdienst teilzunehmen. Die Nichtteilnahme kostet 100,00 € - Wasseranstellung
Die Nichtanwesenheit bei Wasseranstellung wird mit 50,00 € veranschlagt - Partyzelte
Die Aufstellung ist nur bis zu 3 Tagen gestattet - Miete des Vereinshauses
Das Vereinshaus kann zur Sprechstunde beim Vorstand für Vereinsmitglieder für 95,00 € gemietet werden. Kaution 100,00 € und zusätzlich 50,00 € Endreinigung. - Bierzeltgarnituren
Die Miete beträgt täglich 2,50 €, die Kaution 20,00 €
Download Kleingartenregeln