Auf den Unterseiten Termine und Mitteilungen informieren wir Euch regelmäßig über Veranstaltungen, Versammlungen und andere interessante Neuigkeiten in der Kolonie Sonnenschein.
Jahreshauptversammlung am 08.03.2026 ab 10 Uhr
Einlass ab 9 Uhr im
Rathaus Zehlendorf, Bürgersaal – 1. Etage, Teltower Damm 18, 14163 Berlin
Tagesordnungspunkte (TOP):
- Begrüßung durch den Vorstand und Geschäftsbericht
- Kassenbericht
- Entlastung des Vorstandes
- Aktuelle Themen und Allgemeines
Die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung ist Pflicht. Verhinderung bitte schriftlich unter Angabe der Parzellennummer und Namen beim Vorstand anmelden.
Fahrverbindungen:
S-Bahn : S1 – Bahnhof Zehlendorf
Buslinien: M48, X10, 101, 112, 118, 184, 285, 623, Haltestelle Rathaus Zehlendorf
„Wasser anstellen“ am Samstag, den 14.03.2026 ab 10 Uhr
Freigabe nur durch den Wasserwart!
Ggf. kann sich dieser Termin witterungsbedingt um eine Woche verschieben!
Die Hauptventile auf den Parzellen sind unbedingt geschlossen zu halten!
Die Anwesenheit ist erforderlich und Pflicht! Wir hatten in diesem Winter 2025/26 erheblichen Bodenfrost. Entsprechend sind Schäden nicht auszuschließen und Anwesenheit notwendig (persönlich oder eine Vertretung).
Sollte ein Hauptventil nicht geschlossen sein und es ist erforderlich, dass der Wasserwart in die Grube steigen muss, so ist Gefahr im Verzug und das Betreten der Parzelle rechtens. Zusätzlich wird dieser Aufwand dann kostenpflichtig.
Gartenfibel
Unsere Schriftführerin Ute Kempa hat lesenswerte Informationen zu Verfahren und Regelungen im Verein in einer Gartenfibel zusammengefasst. Die Informationen haben den Stand von Ende Januar 2026. Die Gartenfibel ist hier und im Downloadbereich abrufbar.
Download Gartenfibel (Stand 31.01.2026)
Cannabis-Anbau in Kleingärten nicht erlaubt
Der Landesverband der Gartenfreunde Berlin e.V. hat in seiner Pressemitteilung vom 4.3.2024 informiert:
… Privater Anbau in Kleingarten nicht erlaubt
Es bedeutet, dass der private Anbau von Cannabis in Kleingartenanlagen weiterhin grundsätzlich nicht erlaubt wäre. Der Anbau der drei Pflanzen wäre nach dem Cannabisgesetz nur im Bereich der Wohnung oder des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt, und beides ist im Kleingarten nicht gestattet. Eine Ausnahme würde für bestandsgeschützte Wohnnutzungen (nach §18 (2) bzw. §20a (8) BKleingG) gelten, jedoch wäre der Anbau auch in diesem Fall nur innerhalb der Laube erlaubt.
Gemeinschaftlicher Eigenanbau in Anbauvereinigungen nicht zulässig
Gemeinschaftlicher Eigenanbau in Anbauvereinigungen wäre nicht zulässig, weil der Abschluss eines Pachtvertrages im Rahmen des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) nur mit natürlichen Personen möglich ist und die Vielfalt der Gartenbauerzeugnisse in Anbauvereinigungen möglicherweise nicht mehr gegeben wäre. …
Zur Pressemitteilung vom 4.3.2024 beim Landesverband der Gartenfreunde Berlin e.V.
Zur ausführlichen Infoseite beim Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschland e.V.